Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 1 von 24  | Förderung der Gleichberechtigung

Aequitas - Gleichstellungspreis des Saarlandes

Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Saarbrücken

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Frauenprojekte, Einzelpersonen, Betriebe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 27 / 3
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: am 8. März (Internationaler Frauentag)
Weitere Aufwendungen: Skulptur, Öffentl. Veranstaltung

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport
Ute Kruse
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken
TEL.: (0681) 501 3202
u.kruse [ät] arbeit.saarland.de
www.saarland.de
Beschreibung
Der Gleichstellungspreis wurde verliehen für beispielhaftes frauenpolitisches Engagement. Gefördert wurden innovative Maßnahmen, Projekte oder Initiativen im Bereich der Frauenförderung. Dieser Preis steht beispielhaft für eine Reihe von Fördermaßnahmen, die mit vergleichbaren Zielsetzungen in den letzten Jahren sowohl auf Länderebene als auch in Kommunen entstanden sind. Zu nennen sind z.B. der Förderpreis "Frauen in Führung", der 1995 vom Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen wurde und Unternehmen auszeichnet, die Frauen den Zugang zu Führungspositionen erleichtert haben, der ANITA-AUGSPURG-PREIS (vgl. den Eintrag in dieser Sparte), das Prädikat "Total E-Quality" des gleichnamigen Vereins, der eine Auszeichnung für Unternehmen, die ihre Personalpolitik an Maximen der Chancengleichheit ausrichten, vergibt. Dieses Projekt wurde u.a. unterstützt und finanziert durch die EU-Kommission im Rahmen des 4. Aktionsprogramms zur Chancengleichheit von Frauen und Männern, dem Bundesfrauenministerium und dem Bundesbildungsministerium. Des weiteren der "Frauenfreundliche Unternehmen Brandenburg-Preis" des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie, gegr. 1997.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich Einzelpersonen, Betriebe oder Institutionen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben im sozialen und kulturellen Bereich in besonderer Weise fördern. Ausgezeichnet werden können auch Arbeiten, die grundlegend zur Stärkung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die Gleichstellung von Mann und Frau beitragen. Bewerbungsvorschläge können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Saarlandes und allen Institutionen, die im Saarland ihren Sitz haben, schriftlich bei der Abteilung "Frauen und Gleichstellung" im Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales eingereicht werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
In der Jury befanden sich jeweils ein Vertreter/eine Vertreterin der CDU-Fraktion, des DGB Landesbezirk Saar, des Feministischen Bündnis Saar, des Frauenrates Saarland, des/der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der Städte, der Kreistage der Landkreise Merzig, St. Wendel, Neunkrichen, Saar-Pfalz-Kreis, des Saarlandes, des Landfrauenverbandes, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, des Radiosenders Salü, des Saarländischen Rundfunks, der SPD-Fraktion, des Stadtverbandstages, des Verbandes der Frauen Berufe des Saarlandes e.V., des Verbandes Deutscher Unternehmerinnen und der Vereinigung der Saarländischen Unternehmer e.V.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes

Spartenzuordnung
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Förderung der Gleichberechtigung ---------- 
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