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Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen

Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Straelen

Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien der Kunststiftung NRW
Fördermaßnahme: Arbeitsaufenthalt
Zielgruppe: Professionelle Literaturübersetzer
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: International
Datenbank-ID: 2012 / 3870
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Europäisches Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V.
Karin Heinz
Kuhstr. 15-19
47638 Straelen
TEL.: (02834) 10 68
FAX: (02834) 75 44
euk.straelen [ät] t-online.de
www.uebersetzerkollegium.com PREIS-WEBSEITE: www.euk-straelen.de ...
Beschreibung
Übersetzer aus aller Welt können somit mit dem Übersetzungsauftrag eines Verlags nach Straelen kommen, um die vielfältigen Hilfsmittel des Hauses zu nutzen, miteinander zu arbeiten und Erfahrungen auszutauschen.
Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien im Namen Dritter zu vergeben. Bewerbungen um Aufenthalte und Stipendien werden laufend direkt vom Europäischen Übersetzer-Kollegium entgegengenommen (sofern nicht anders angegeben) - auch per E-Mail.
Stipendium
Dauer der Förderung: in der Regel 1 Monat
Monatlicher Betrag: 1.025 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind der Lebenslauf, eine vollständige Publikationsliste, eine Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Übersetzungsprojekts (mit Kopie des Verlagsvertrages), möglichst konkrete Daten zum gewünschten Aufenthalt.

Teilnahmebedingungen:
Es besteht Residenzpflicht im Europäischen Übersetzer-Kollegium. Bewerbungen von ausländischen Übersetzern deutscher Literatur wird Vorrang eingeräumt; in begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung jedoch abgewichen werden. Vorausgesetzt werden die Publikation von mindestens zwei umfangreichen Übersetzungen und der Nachweis für das aktuelle Projekt durch den Übersetzungsauftrag eines Verlages.
Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem EÜK und der Kunststiftung NRW jeweils ein Belegexemplar unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kunststiftung NRW

Spartenzuordnung
Literatur > Übersetzung Hauptsparte 
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