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Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Bildende Kunst

Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Düsseldorf

Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Bildende Kunst - Ausstellungen Ausland
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Nachwuchs, Museen, Kunstvereine, Ausstellungseinrichtungen
Altersbeschränkung:  40 Jahre
Vergabe: halbjährlich
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 2718 / 3826
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Kunststiftung NRW
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
TEL.: (0211) 650 40 70
FAX: (0211) 65 04 07 77
info [ät] KunststiftungNRW.de
www.kunststiftungnrw.de
Beschreibung
Die Kunststiftung NRW hat unter anderem die Aufgabe, den besonders begabten künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Im Rahmen dieses Satzungsauftrages schreibt der Vorstand der Stiftung
Jahresstipendien für nordrheinwestfälische Künstlerinnen und Künstler aus.

Vgl. auch den NAM JUNE PAIK AWARD, den ÜBERSETZERPREIS und die PROJEKTFÖRDERMAßNAHMEN der Kunststiftung sowie die Nachwuchsfördermaßnahmen im Bereich MEDIENKUNST, MUSIK, LITERATUR und TANZ/CHOREOGRAFIE sowie die Stipendien im KÜNSTLERDORF SCHÖPPINGEN auf SCHLOSS RINGENBERG und dem ÜBERSETZERKOLLEGIUM STRAELEN.
 
Die Maßnahme unterstützt die Realisierung von Einzelausstellungen Museen, Kunstvereinen und in anderen als Ausstellungsstätten eingeführten Räumen sowie im öffentlichen Raum außerhalb Deutschlands.

In besonders begründeten Fällen kann von dem Prinzip der Förderung von Einzelausstellungen abgewichen werden.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einem engen Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen stehen (Geburtsland und/oder dauernder Aufenthalt).
Die Bewerberinnen und Bewerber können insgesamt (nicht gleichzeitig) drei Anträge bei der Stiftung einreichen. Diese Begrenzung gilt unabhängig von vorangegangenen Juryentscheidungen.

Bewerbungsfristen: 1. bis 31. März jeden Jahres, 1. bis 30. September jeden Jahres. Näheres zu den Bewerbungsmodalitäten siehe: www.kunststiftungnrw.de/pdf/Merkblatt_BK.doc.pdf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kunststiftung NRW

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Ausstellungswesen/Kunstvermittlung Hauptsparte 
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