Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 23 von 23  | Literatur

Übersetzungsförderungsprogramm für Belletristik aus Ländern Ost- und Mitteleuropas

Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Berlin

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: halbjährlich
Reichweite: Europa – alle Staaten
Datenbank-ID: 174 / 3038
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Literarisches Colloquium Berlin (LCB)
Corinna Ziegler
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
TEL.: (030) 81 69 96 20
FAX: (030) 81 69 96 19
ziegler [ät] lcb.de
www.lcb.de
Literarisches Colloquium Berlin (LCB)
Dr. Jürgen Jakob Becker
Am Sandwerder 5
14109 Berlin
TEL.: (030) 816 99 60 10
FAX: (030) 81 69 96 19
www.lcb.de
PREIS-WEBSEITE:  www.lcb.de ...
Beschreibung
Als Schwerpunkt seiner Arbeit führt das Literarische Colloquium Berlin neben Lesungen und Veranstaltungsreihen Tagungen und Kolloquien durch. Die Organisation organisiert das Aufenthaltsprogramm für junge deutschsprachige Autoren und Autorinnen und führt literarische Werkstattprogramme durch.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden zeitgenössische belletristische Werke von Schriftstellern aus Mittel- und Osteuropa in deutscher Sprache. Antragsberechtigt sind Übersetzer und deutsche Verlage, die ein solches Übersetzungs- bzw. Buchprojekt für den deutschsprachigen Raum planen. Bereits im Druck befindliche Werke können nicht unterstützt werden, auch bei Förderung von dritter Seite ist ein Zuschuss ausgeschlossen. Eine Bewerbung ist unter dem Stichwort "Übersetzungsförderungsprogramm" in sechsfacher, maschinengeschriebener Ausführung an oben genannte Adresse zu senden. Sie muss enthalten:
- Name und Anschrift des Verlages und des Übersetzers
- ausführliche Begründung hinsichtlich der Bedeutung des zu übersetzenden Werks (auch Verlagsgutachten)
- eine Übersetzungsprobe von mindestens zehn Seiten mit dem Original (dieses in zweifacher Ausführung)
- Verlagsvertrag, der das Recht zur Veröffentlichung sowie die Drucklegung garantiert/Übersetzervertrag auf der Grundlage des VS-Mustervertrags
- Kalkulation des beabsichtigten Projekts und Angabe über die Höhe der Übersetzungskosten, geplantes Erscheinungsdatum und voraussichtliche Höhe der Erstauflage und des Ladenpreises
- Erklärung, dass das Werk sich noch nicht im Druck befindet

Nach Erscheinen ist der Verlag/Übersetzer verpflichtet, dem LCB elf Exemplare des geförderten Werkes zur Verfügung zu stellen. Auf die Förderung ist im Impressum mit genau festgelegtem Wortlaut ausdrücklich hinzuweisen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Über die Förderung entscheidet ein ein- bis zweimal im Jahr tagender Auswahlausschuß. Ihm gehören neben Vertretern der Zuwendungsgeber und des LCB u.a. ein Übersetzer/Übersetzungswissenschaftler und ein Literaturwissenschaftler an.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stiftung PRO HELVETIA
Auswärtiges Amt (AA)

Weitere Beteiligte
Veranstalter: Literarisches Colloquium Berlin (LCB)
Spartenzuordnung
Literatur > Übersetzung Hauptsparte 
Bild

Bekenntnisse im Sommer-Interview, Juli 2019: Laura Karasek's früher Traum von einem Literaturpreis mehr


Bild

Dr. Rafał Dutkiewicz (Stadtpräsident von Breslau/Wrocław) wurde in Berlin der Deutsche Nationalpreis verliehen mehr


Bild

Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters (BKM) zum Sonderpreis "Kultur öffnet Welten" mehr


Bild

1852 wurde in Berlin der Schinkel-Wettbewerb ins Leben gerufen mehr


Bild

Wie kommt man ins Handbuch der Kulturpreise? mehr