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Hörspielförderung der der Filmstiftung NRW

Gründungsjahr: 1993, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Hörspielförderung der der Filmstiftung NRW - Produktionsförderung
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges
Reichweite: Sprachraum deutsch
Datenbank-ID: 2029 / 4834
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Hörspielförderung
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Beschreibung
Ziel ist die Förderung des Nachwuchses sowohl im Bereich des traditionellen literarischen Hörspiels als auch bei experimentellen, innovativen, spielerischen Findungsprozessen sowie die Unterstützung der Verbreitung herausragender Produktionen.
Neben den hier aufgelisteten Fördermaßnahmen ist das 1994 ins Leben gerufene Horspielforum NRW der Hauptpfeiler der Hörspielförderung. An der jährlich stattfindenden Arbeitskonferenz für den deutschsprachigen Hörspielnachwuchs, die sich über drei Tage erstreckt, nehmen über 60 junge Künstler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil. In Vorträgen, Diskussionen und Arbeitsgruppen sucht man nach neuen Formen, neuen Techniken und neuen Vertriebswegen, um das Überleben des Hörspiels in der sich ständig wandelnden Medienlandschaft zu sichern.
 
Freie Produzenten können Produktionskostenzuschüsse erhalten. Ebenso kann die Publikation herausragender Produktionen auf Tonträgern und anderen Medien gefördert werden. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung können Seminare und Workshops, die sich mit dem Hörspiel befassen, unterstützt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Umfang des Projekts. Der Antragsteller muss einen angemessenen Eigenanteil erbringen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen ist ein formloser Antrag in 5-facher Ausfertigung mit einer Projektbeschreibung, die zuverlässig Auskunft über die literarische Qualität und die Vorstellung der akustischen Erscheinungsform gibt, sowie einer Vita des Antragstellers.

Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden können freie Autoren, Komponisten und Produzenten, die ihren Wohnsitz in NRW haben, deren Projekte in NRW realisiert werden oder deren Projekte im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt


Finanzierung
Träger/Stifter:
Filmstiftung Nordrhein-Westfalen GmbH

Spartenzuordnung
Literatur > Hörspiel/Hörbuch Hauptsparte 
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