Deutscher Innenarchitektur-Förderpreis
Gründungsjahr: 1981, Ort der Verleihung: Bonn, Gesamtdotierung: 3.000 EUR
                
                 
                    
                            
             	                  
              	
					BDIA-Förderpreis - 3. Preis 
                
 
                                
                
			  Dem BDIA ist es ein besonderes Anliegen, hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Innenarchitektur zu würdigen. Der Förderpreis dient der Förderung des begabten und engagierten Nachwuchses. Der BDIA will mit der Auslobung weiterhin einen Überblick über das Ausbildungsniveau an deutschen Hochschulen erlangen. Der Preis soll Bindegleid zwischen Ausbildung und Berufstätigkeit sein und zu einem besseren Verständnis zwischen Praxis und Lehre beitragen.
Dieser Preis ist gestaffelt:
BDIA-Förderpreis - 1. PreisBDIA-Förderpreis - 2. PreisBDIA-Förderpreis - 3. Preis			  
			
				Bewerbung: Möglich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Dipl.-Ing./Dipl.-Des. der Fachrichtung Innerarchitektur, die ihr Diplom an einer deutschen Hochschule oder Akademie im Studiengang Innenarchitektur in einem jeweils festgelegten Zeitraum abgelegt haben.
Einzureichen sind Diplomarbeiten, die verdeutlichen, mit welchen gestalterischen Möglichkeiten der Bereich des "Inneren der Architektur" beispielhaft geformt werden kann. Zugleich sollen zweckmäßige Detaillierungen in technisch einwandfreier Konstruktion berücksichtigt werden. Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten schließt neben der Entwurfsqualität die Realisierbarkeit ein. Auch ökologische, soziale, innovative und ökonomische Zielsetzungen sollen Berücksichtigung finden. 
Einzureichen sind: maximal zehn Blätter, die zum Verständnis der Arbeiten wesentlich sind; ein Skizzenbuch; keine Modelle, sondern Fotos davon (mind. 13 x 18cm), keine Dias, Disketten oder CD-Roms, eine Kopie der Diplomurkunde sowie eine Kurzbeschreibung auf beigefügtem Formular.
Andere Formen der aussagefähigen Leistungen können nach Rücksprache mit dem Auslober zugelassen werden. 
Modelle der prämierten Arbeiten werden vom BDIA evtl. kurzfristig für eine Ausstellung angefordert.
Zusätzlich zu dem Preisgeld erhält der 1. Preisträger zudem einen Reisegutschein  für eine AIT-Architekturexkursion in der Höhe von 1.000 DM.