Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“
Gründungsjahr: 2007, Ort der Verleihung: Mosbach, Gesamtdotierung: 7.500 EUR
                
                 
                                
					Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 2. Preis 
                
 
                                
                
			  Der Kunstpreis wurde in der Sparte Malerei unter der Bezeichnung „Gemeinsamer Kunstpreis Odenwald“ mit den Untertiteln „Arthur-Grimm-Preis – Kunstpreis des Neckar-Odenwald-Kreises“ „Kunstpreis des Landkreises Miltenberg“ und „Kunstpreis des Odenwaldkreises“ ausgeschrieben. Fränkische, badische und hessische Künstlerinnen und Künstler, die in den drei Landkreisen leben oder arbeiten, konnten an der Ausschreibung teilnehmen.
 Gemeinsamer Kunstpreis Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Miltenberg und Odenwaldkreis.
Dieser Preis ist gestaffelt:
Gemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 1. PreisGemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 2. PreisGemeinsamer „Kunstpreis Odenwald“ - 3. Preis			  
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            				
Bewerbungsunterlagen:
			Einzureichen sind ein kurzer Lebenslauf, eine Darstellung des künstlerischen Wirkens sowie Aussagen über Technik und Entstehung des Werkes.            
Teilnahmebedingungen:
Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die im Neckar-Odenwald-Kreis, im Odenwaldkreis oder im Landkreis Miltenberg wohnen oder dort wirken, ein Studium oder eine künstlerische Ausbildung absolviert haben oder einer dauerhaften künstlerischen Tätigkeit nachgehen. 
Die eingereichten Werke dürfen nicht älter als drei Jahre sein und müssen eigenschöpferisch entstanden sein. Sie sollen den beteiligten Landkreisen für eine Ausstellung zur Verfügung stehen. Die Landkreise behalten sich die Auswahl der Werke für die Ausstellung vor. Bereits prämierte Werke sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Pro Person kann nur ein Werk (gerahmt) eingereicht werden. Die Arbeit muss hängefähig sein. Auf der Rückseite muss jeweils Name und Anschrift der Künstlerin/des Künstlers sowie der Titel des Bildes vermerkt sein. Darüber hinaus darf das einzelne Kunstwerk eine Größe von 2m x 1m nicht überschreiten.