Antonia und Hermann-Götz-Preis
Gründungsjahr: 1987, Ort der Verleihung: Marktoberdorf, Gesamtdotierung: 7.000 EUR
                
                 
                                
					39. Ostallgäuer Kunstausstellung  
                
 
                                
                
			  Ziel der Preisvergabe ist es, ausgewählte junge Künstlerinnen und Künstler zu fördern und durch Preise und Ausstellung eine breite Öffentlichkeit über das zeitgenössiche Kunstgeschehen zu informieren.
 
Ausschreibungsunterlagen und weitere Informationen finden Sie unter
www.kuenstlerhaus-marktoberdorf.de
Zugelassen werden Originalwerke der Malerei, Grafik, Plastik und Fotografie sowie Installationen. Die dazu benötigten technischen Geräte und Einrichtungen werden seitens der Stadt Marktoberdorf nicht gestellt. Für die vom Künstler gestellten Geräte und Einrichtungen übernimmt die Stadt Marktoberdorf weder Haftung noch Funktionsgewähr. Zur Einsendung berechtigt sind alle im Regierungsbezirk Schwaben lebenden oder dort geborenen Künstler/Künstlerinnen unabhängig davon, ob sie einem Berufsverband angehören. Ebenso Mitglieder des BBK Schwaben Nord und des BBK Allgäu/Schwaben Süd sowie auswärtige Künstler, die im Ausstellungszeitraum als Stipendiaten oder zu Studienaufenthalten im Regierungsbezirk Schwaben leben. Eingeliefert werden können maximal zwei Kunstwerke, welche nicht älter als 3 Jahre sein dürfen und nicht in den letzten 6 Monaten vor Ausstellungsbeginn im Allgäu in Ausstellungen gezeigt wurden. Werke über 150 cm Höhe und Breite können nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung  08342 918337 angenommen werden.
Preise:
a) Die Stadt Marktoberdorf verleiht den „Johann-Georg-Fischer-Kunstpreis 2017“, dotiert  
mit 3.000 Euro. Bei der Auswahl des Kunstpreises gehört der Erste Bürgermeister oder 
ein(e) von ihm benannte(r) Vertreter(in) der Jury an. Bei Nichtvergabe des Preises kann 
der Betrag zum Ankauf von Kunstwerken aus der Ausstellung verwendet werden.
b) Des weiteren werden der „Sonderpreis“ der Franz Schmid-Stiftung (2.500 €) und der 
„Familie Paul Breitkopf-Preis“ (2.000 €) verliehen. Die Preisstifter haben das Recht, an der 
jeweiligen Werkauswahl durch die Jury teilzunehmen.
Mit der Zuerkennung der Preise erwerben die Preisgeber ein Vorkaufsrecht an  
dem jeweils prämierten Werk.
 			  
              
    
         
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            				
Bewerbungsunterlagen:
			3.	Anlieferung und Abholung: 
a	Den An- und Abtransport übernehmen die Einsender auf eigene Rechnung und Gefahr.
Die Veranstalterin schließt keine Transportversicherung ab.
b	Jedes eingelieferte Werk ist mit einem Anhängezettel zu versehen, dessen Angaben 
mit denen des Anmeldeformblattes übereinstimmen müssen.
    	Bitte angeben: Name, Anschrift und Telefonnummer bzw. E-Mail des Künstlers/der Künstlerin, sowie Titel des Kunstwerkes, Maße und Brutto-Verkaufspreis einschl. 7 % MwSt – ggf. den Zusatz „unverkäuflich“. Bei zwei eingereichten Kunstwerken mit gleichlautendem Titel, bitte mit I und II kennzeichnen. Alle Arbeiten müssen trocken und präsentationsfertig mit 
Hängevorrichtung in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. 
c Eine kurze, auf den künstlerischen Werdegang bezogene Biografie ist beizulegen.
e Einlieferung der Werke 
Montag, 18. und Dienstag, 19. September 2017 jeweils in der Zeit von 11 - 18 Uhr im Künstlerhaus Marktoberdorf, Kemptener Straße 5, 87616 Marktoberdorf. Eine Anlieferung vor dem 18. September 2017 ist nicht möglich.  Verspätet 	eingelieferte oder eintreffende Werke können nicht berücksichtigt werden.
            
Teilnahmebedingungen:
Zulassung 
Zugelassen werden Originalwerke der Malerei, Grafik, Plastik und Fotografie sowie Installationen. Die dazu benötigten technischen Geräte und Einrichtungen werden seitens der Stadt Marktoberdorf nicht gestellt. Für die vom Künstler gestellten Geräte und Einrichtungen übernimmt die Stadt Marktoberdorf weder Haftung noch Funktionsgewähr. Zur Einsendung berechtigt sind alle im Regierungsbezirk Schwaben lebenden oder dort geborenen Künstler/Künstlerinnen unabhängig davon, ob sie einem Berufsverband angehören. Ebenso Mitglieder des BBK Schwaben Nord und des BBK Allgäu/Schwaben Süd sowie auswärtige Künstler, die im Ausstellungszeitraum als Stipendiaten oder zu Studienaufenthalten im Regierungsbezirk Schwaben leben. Eingeliefert werden können maximal zwei Kunstwerke, welche nicht älter als 3 Jahre sein dürfen und nicht in den letzten 6 Monaten vor Ausstellungsbeginn im Allgäu in Ausstellungen gezeigt wurden. Werke über 150 cm Höhe und Breite können nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung  08342 918337 angenommen werden.