Dr. Hans-Hoch-Filmpreis
Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Neumünster                
                
 
                                
					Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 2. Förderpreis 
                
 
                                
                
			
                
                
                  
                      | Fördermaßnahme: | 2. Förderpreis | 
                  
                  	| Zielgruppe: | Nachwuchs | 
                  
                  	| Altersbeschränkung: | 35 Jahre | 
                  
                  	| Vergabe: | alle 2 Jahre | 
                  
                  	| Reichweite: | Landesweit | 
                  
                  	| Datenbank-ID: | 470 / 2122 | 
                  
                   
					
                  	|  |  | 
                    
                  	| Verleihung: | Termin: noch nicht bekannt. | 
         
              
              
			
			
 
                     
                     
                    
					Stadt Neumünster
Kulturbüro
Brachenfelder Str. 45 (Alte Holstenbrauerei)
24534 Neumünster
TEL.: (04321) 942 23 17
                   							
FAX: (04321) 942 24 22                          						    

							kulturbuero [ät] neumuenster.de
						 
						    
 www.neumuenster.de
							www.neumuenster.de					
							                            
						                        
						Stadt Neumünster, Fachdienst Kultur
                        							Dr. Sadek
							
							Parkstr. 17
24534 Neumünster
							TEL.: (04321) 942 2316
                            							FAX: (04321) 942 2422
                                                      
						
                        
                         
		   	 
          
			  Der Kulturbeirat der Dr. Hans Hoch Stiftung hat 2004 beschlossen, sich in Zukunft ausschließlich auf den in dem Jahr erstmals verliehenen MEDIENPREIS SCHLESWIG-HOLSTEIN zu konzentrieren.
Dieser Preis ist gestaffelt:
Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 1. FörderpreisDr. Hans-Hoch-Filmpreis - 2. Förderpreis			  
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können alle Filmemacher/-innen, die ihren ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Die Filme müssen in Schleswig-Holstein entstanden sein. Zugelassen sind alle Filmformate (8 mm, 16 mm, 35 mm) und Videos. Jeder/e Teilnehmer/in darf bis zu drei Filme ohne Längenbegrenzung einreichen. Eine thematische Vorgabe besteht nicht und alle Möglichkeiten der filmischen Gestaltung können genutzt werden.