Hochschulwettbewerb der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
Gründungsjahr: 1952, Ort der Verleihung: Köln                
                
 
                    
                            
             	                
                
			  Der Wetbewerb wird von der Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (RKM) veranstaltet und von den in der RKM vertretenen Musikhochschulen sowie dem Bundesland, in dem der Hochschulwettbewerb stattfindet, finanziert. Er versteht sich als Leistungsvergleich zwischen Studenten der verschiedenen Hochschulen.
Der Hochschulwettbewerb wird in jedem Jahr für drei Wettbewerbsfächer, davon eines für die Solowertung, das andere für Ensemble, ausgeschrieben. Diese beiden Wettbewerbsfächer werden zwei Jahre im voraus nach Maßgabe der Anlage von der RKM festgelegt. Komposition ist in jedem Jahr Wettbewerbsfach.  
Je Wettbewerbsfach können ein erster und ein zweiter Preis vergeben werden. Ein erster Preis wird mit EUR 3.000,-- (für Ensembles bis zu EUR 6.000,--), ein zweiter Preis mit EUR 1.800,-- (für Ensembles bis zu EUR 3.600,--) zuerkannt. Außer den Preisen können Förderpreise in Höhe von EUR 600,-- vergeben werden. Ein erster Preis ist nicht teilbar. 
Der zweite Preis wird in jedem Jahr für zwei wechselnde Wettbewerbsfächer, davon eines für die Solowertung, das andere für Ensemble, vergeben. Er ist mit EUR 1.800,-- (für Ensembles bis zu EUR 3.600,--) dotiert. Zusätzlich ist in jedem Jahr Komposition das Wettbewerbsfach
Dieser Preis ist gestaffelt:
Hochschulwettbewerb der Musikhochschulen in der Bundesrepublik DeutschlandHochschulwettbewerb der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland			  
			
				Bewerbung: Erforderlich 
 Bewerbungsfrist
     			Bewerbungsfrist: 
			keine Angabe | 
Bewerbungssprache:deutsch            
Teilnahmebedingungen:
Der Hochschulwettbewerb findet im Sommersemester statt und steht allen Studentinnen und Studenten offen, die an einer der in der RKM vertretenen Musikhochschulen immatrikuliert sind und bis zu Ende der Durchführung des Wettbewerbs das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; bei Ensembles gilt diese Regelung für jedes Mitglied. Die am Wettbewerb teilnehmenden Studentinnen und Studenten werden aufgrund einer internen Vorauswahl von einer Hochschule entsandt. Studentinnen und Studenten, die beim Hochschulwettbewerb oder beim Wettbewerb um den Felix Mendelssohn Bartholdy-Preis in demselben Fach bereits einen 1. Preis gewonnen haben, sind von der erneuten Teilnahme ausgeschlossen.