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Denkmalpflegepreis der Handwerkskammer zu Leipzig

Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Leipzig

Denkmalpflegepreis der Handwerkskammer zu Leipzig - Anerkennung
Fördermaßnahme: lobende Erwähnung, 3 Vergaben
Zielgruppe: keine Angabe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: keine Angabe
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 2843 / 4305
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem

Handwerkskammer zu Leipzig
Hauptabteilung GFR/WIFÖ
Dresdner Straße 11/13
04103 Leipzig
TEL.: (0341) 21 88 0
FAX: (0341) 218 84 99
info [ät] hwk-leipzig.de
www.hwk-leipzig.de
Beschreibung
Mit Auslobung und Verleihung des Denkmalpflegepreises soll die breite Öffentlichkeit auf das Anliegen und die kulturelle Notwendigkeit der Denkmalpflege aufmerksam gemacht werden, die Originalsubstanz unwiederbringlicher Baudenkmäler als Zeugnisse einer abgeschlossenen Kulturepoche so zu erhalten, dass sie in einem bestmöglichen Erhaltungszustand an die nächstfolgende Generation weitergegeben werden können.
Prämiert wird hohes handwerkliches Niveau mit denkmalpflegerischen Spitzenleistungen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Auflagen der Denkmalschutzbehörden.
 
Für die 4., 5. und 6. Platzierungen werden Anerkennungsurkunden vergeben
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: keine Angabe 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.



Teilnahmebedingungen:
Vorschlagsberechtigt sind Handwerksbetriebe, Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammer, Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e. V. Schloss Trebsen, Architektenkammer und die amtliche Denkmalpflege aus dem Kammerbezirk.
Es können sich nur Handwerksbetriebe aus dem Kammerbezirk Leipzig am Wettbewerb beteiligen, wobei die Objekte auch außerhalb des Regierungsbezirkes Leipzig liegen können.
Zugelassen sind Kulturdenkmäler im Sinne des Denkmalschutz- und Denkmalpflegegesetzes, insbesondere erhaltens- und schützenswerte Gebäude, Teile von Gebäuden, Denkmale, die vor der Bewerbung zur Teilnahme fertiggestellt wurden.
Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte darf maximal 2 Jahre zurückliegen. Jeder Betrieb kann sich nur mit einem Objekt bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen sollen stichwortartig enthalten:
Der Zustand des Objektes vor und nach der Sanierung ist darzustellen.
Die denkmalpflegerischen Auflagen der Denkmalschutzbehörden und deren Erfüllung sind zu beschreiben und wenn möglich als Anlage (Auflage als Kopie) beizufügen, wenn sehr umfangreich gegeben ebenfalls als Übersicht.
Die eigene kreative denkmalpflegerische Umsetzung und die handwerklichen Leistungen am Denkmal sind darzustellen.
Vergrößerungsfähige Fotos einschl. Negative sind beizufügen, die den Zustand des Objektes vor und nach der baulichen Maßnahme darstellen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: 


Finanzierung
Träger/Stifter:
Handwerkskammer Leipzig

Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Denkmalpflege Hauptsparte 
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