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Niedersächsische Künstler-, Förder- und Arbeitsstipendien

Gründungsjahr: 1979(A+B); C. NIEDERSÄCHSISCHES ARBEITSSTIPENDIUM: Musik und Literatur: bis 1979 sporadisch, danach verstärkt; Bildende Kunst: 1984, Ort der Verleihung: Hannover

Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: keine Angabe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich,
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 1318 / 2324
Dotierung:
30.678 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Beran
Leibnizufer 9
30169 Hannover
TEL.: (0511) 120 2603
FAX: (0511) 120 2601
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Beran
Leibnizufer 9
30169 Hannover
TEL.: (0511) 120 2603
FAX: (0511) 120 2601
Beschreibung
A. NIEDERSÄCHSISCHES KÜNSTLERSTIPENDIUM: Jährlich werden in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik zwischen eins und drei Einzelstipendien vergeben, deren Dotierung seit 1984 bei 8.000 DM liegt. Die Stipendiaten erhalten Verleihungsurkunden; B. NIEDERSÄCHSISCHES NACHWUCHSSTIPENDIUM: Jährlich werden in den Sparten Bildende Kunst, Film, Literatur und Musik zwischen ein und vier Einzelstipendien in Höhe von bisher 5.000 DM und seit 1994 7.000 DM zusammen mit einer Verleihungsurkunde vergeben; C. NIEDERSÄCHSISCHES ARBEITSSTIPENDIUM: Turnus und Zahl der Vergaben sind nicht festgelegt, sondern richten sich nach der Höhe der vorhandenen Mittel. Das Einzelstipendium kann bis zu 6.000 DM betragen. Das Stipendium wird in Würdigung der geleisteten künstlerischen Arbeit und zur Stärkung der weiteren schöpferischen Tätigkeit verliehen.
 
A. NIEDERSÄCHSISCHES KÜNSTLERSTIPENDIUM: Jährlich werden in den Sparten Bildende Kunst, Literatur und Musik zwischen eins und drei Einzelstipendien vergeben, deren Dotierung seit 1984 bei 8.000 DM liegt. Die Stipendiaten erhalten Verleihungsurkunden; B. NIEDERSÄCHSISCHES NACHWUCHSSTIPENDIUM: Jährlich werden in den Sparten Bildende Kunst, Film, Literatur und Musik zwischen ein und vier Einzelstipendien in Höhe von bisher 5.000 DM und seit 1994 7.000 DM zusammen mit einer Verleihungsurkunde vergeben; C. NIEDERSÄCHSISCHES ARBEITSSTIPENDIUM: Turnus und Zahl der Vergaben sind nicht festgelegt, sondern richten sich nach der Höhe der vorhandenen Mittel. Das Einzelstipendium kann bis zu 6.000 DM betragen. Das Stipendium wird in Würdigung der geleisteten künstlerischen Arbeit und zur Stärkung der weiteren schöpferischen Tätigkeit verliehen.
Stipendium
Dauer der Förderung: keine Angabe
Monatlicher Betrag: keine Angabe
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: keine Angabe 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:



Teilnahmebedingungen:
Künstlerische Qualität, festgestellt durch Fachkommissionen, sowie ständiger Wohnsitz oder Geburtsort in Niedersachsen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: 


Finanzierung
Träger/Stifter:
Land Niedersachsen - Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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