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Zelter-Plakette

Gründungsjahr: 1956, Ort der Verleihung: wechselnd

Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: Amateure, Laienchöre
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 1712 / 2900
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Rahmenveranstaltung: der "Tage der Laienmusik"
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Zelter-Plakette aus Bronze, Öffentl. Veranstaltung

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC)
Generalsekretariat
Gschwenderstr. 8
87616 Marktoberdorf
TEL.: (08342) 420 48-0
FAX: (08342) 420 48-99
office [ät] adc-chorverbaende.de
www.adc-chorverbaende.de
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC)
Geschäftsführer Rolf Pasdzierny
Adersheimer Str. 60
38304 Wolfenbüttel
TEL.: (05331) 460 18
FAX: (05331) 437 23
adc [ät] t-online.de/
db.allmusic.de/orga/adc
PREIS-WEBSEITE:  http://db.allmusic.de/orga/adc ...
Beschreibung
Die Zelter-Plakette ist eine Auszeichnung für Musikvereinigungen, die für Ihr mindestens 100jähriges Wirken und Ihre besonderen Verdienste im Bereich der Chormusik gewürdigt werden. Benannt ist die Plakette nach Carl Friedrich Zelter (1758 - 1832), dem Begründer einer der ersten deutschen Gesangsvereinigungen, ihre Geschichte reicht bis in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück. Nach dem Krieg ergriff der Deutsche Sängerbund die Initiative, die Zelter-Plakette als staatliche Anerkennung wieder ins Leben zu rufen. Diese Anregung wurde von Bundespräsident Theodor Heuss aufgenommen. Die Zelter-Plakette wird mit der PRO MUSICA-PLAKETTE vom Bundespräsidenten bei einem zentralen Festakt einem der auszuzeichnenden Chöre stellvertretend für alle Chöre überreicht, die diese Auszeichnung im gleichen Jahre erfahren. Ist der Bundespräsident verhindert, vertritt ihn der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Diesen wiederum vertritt gegebenenfalls der Kultusminister, in dessen Land der Festakt stattfindet. Jährlich werden etwa 200 Chöre ausgezeichnet.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Chorvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Liederpflege gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Tätigkeit der Chorvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen. Dem Antrag sind beizufügen: Nachweise über Gründungszeit und Kontinuität, Unterlagen über die musikalische Betätigung in den letzten fünf Jahren sowie über besondere Leistungen in früherer Zeit. Die Anträge müssen bis zum 1. Juli des vorangehenden Jahres in der Geschäftsstelle vorliegen. Die Vergabe ist einmalig pro Verein.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden sich unter http://www.adc-chorverbaende.de/zelter.htm
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände bildet einen Empfehlungsausschuss aus drei Mitgliedern, je einen Vertreter stellen das BKM und die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Der Bundespräsident
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Weitere Beteiligte
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Chorverbände (ADC)
Spartenzuordnung
Musik > Musik allgemein Hauptsparte 
Musik > Chor ---------- 
Musik > besondere Verdienste ---------- 
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