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Stiftung Kulturfonds - Stipendien

Gründungsjahr: 1990, Ort der Verleihung: Berlin

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: Stipendium
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 2545 / 2445
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Stiftung Kulturfonds e.V.
Dietger Pforte
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
TEL.: (030) 308 87 40
FAX: (030) 280 70 42
dietger [ät] pforte.de
Stiftung Kulturfonds e.V.
Prof. Dr. Dieter Pforte
Chausseestr. 128/129
10115 Berlin
TEL.: (030) 308 87 40
FAX: (030) 280 70 42
Beschreibung
Die Stiftung Kulturfonds wurde als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet. Sie war Rechtsnachfolgerin des "Kulturfonds der DDR". Auf der Grundlage des Einigungsvertrages, Artikel 35, Absatz 6, wurden durch sie Mittel zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin bereitgestellt.
Die Arbeit der Stiftung sollte zur kulturellen Verständigung in Deutschland beizutragen und die Entwicklung Kunst und Kultur als wichtige gesellschaftliche Werte und Grundlagen der Einheit Deutschlands fördern. Zugleich wurden Kunst- und Kulturschaffende unterstützt, um deren schöpferisches Wirken weiter gewährleisten zu können.
Bis Ende 1997 gehörte auch der Freistaat Sachsen zum Wirkungsfeld der Stiftung Kulturfonds. Nach dem Ausscheiden Sachsens verminderte sich der Buchwert des Stiftungs-Kapitals um rund 30%; der Kurswert der Stiftung Kulturfonds lag 1999 bei 78 Millionen DM. Im Jahre 1999 wurden 666 Anträge gestellt (ohne Arbeitsstipendien für die Künstlerhäuser SCHLOSS WIEPERSDORF und "LUKAS" in AHRENSHOOP); für 116 Vorhaben wurden Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 1,9 Millionen DM vergeben.
2004 kündigten auch die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre Beteiligung an dem Fonds und zogen die entsprechenden Finanzmittel ab. Infolge des damit verbundenen Kapitalverlustes musste die Stiftung Kulturfonds ihre Arbeit einstellen.
Stipendium
Dauer der Förderung: 3 bis 12 Monate
Monatlicher Betrag: 1.000 EUR
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: keine Angabe 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die jeweiligen Richtlinien der einzelnen Sparten sind bei der Stiftung anzufordern.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Die Mitglieder der sechs Fachkommissionen werden durch die für Kultur zuständigen Ministerien der neuen Länder und durch die Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten Berlin berufen. Das Kuratorium setzt sich aus den Vorsitzenden der Fachkommissionen und Stellvertretern zusammen. Es entscheidet über die Förderung von Vorhaben mit spartenübergreifendem Charakter. Ihm gehören an: Hela Baudis, Peter Böthig, Wolfgang Gabler, Michael Freitag, Gabriele Kotte, Eckhart Lange, Paula Bettina Mader, Harald Müller, Helmut Zapf.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stiftung Kulturfonds
Land Mecklenburg-Vorpommern
Land Brandenburg
Land Berlin
Freistaat Thüringen
Freistaat Sachsen

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Design/Gestaltung > Fotografie allgemein ---------- 
Film > Film allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Weitere (u.a. Politische Kultur) > Soziokultur/Sonstige allgemein ---------- 
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