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Auszeichnung guter Bauten in Baden-Württemberg

Gründungsjahr: 1977, Ort der Verleihung: Stuttgart

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Auszeichnung guter Bauten des BDA Baden-Württemberg
Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 3 Jahre
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 272 / 2558
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Bund Deutscher Architekten (BDA), Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Friedrichstr. 5
70174 Stuttgart
TEL.: (0711) 64 04 039
FAX: (0711) 60 29 50
info [ät] bda-bawue.de
www.bda-bawue.de
Beschreibung
Da Bauherren und Architekten ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber der menschlichen Gesellschaft übernehmen und die Qualität der gestalteten Umwelt durch ihr persönliches Engagement erheblich beeinflusst wird, stellt sich Architektur als eine vielschichtige kulturelle Aufgabe dar, die nur in der Zusammenarbeit von Architekten und Bauherren gelöst werden kann. "Die gemeinsame Anstrengung kann nur dann erfolgreich sein , wenn sie getragen wird von dem Wissen um die Bedeutung der Architektur für die Sicherung und Erfüllung menschlichen Lebens in einer freien, demokratischen Gesellschaftsordnung''.
Zur Förderung dieser Gedanken zeichnet der BDA in BW vorbildliche Bauwerke aus.
In ähnlicher Form führt der Bund Deutscher Architekten BDA, Landesverband Schleswig-Holstein die "Auszeichnung von vorbildlichen Bauten im Lande Schleswig-Holstein" durch. Die Auszeichnung erfolgt in der Regel alle fünf Jahre und besteht aus Urkunde und Plakette für gemeinsame Leistungen von Bauherren und Architekten.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Auszeichnung kann einem Gebäude, einer Gebäudegruppe, Ingenieurbauten, realisierten städtebaulichen Anlagen und Bausystemen zuerkannt werden. Die Fertigstellung der vorgelegten Arbeiten soll nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Die gemeldeten Objekte müssen in Baden-Württemberg stehen.
Weitere Kriterien für die Bewertung der Objekte sind: Einordnung in die Umgebung, Funktion, Form und Struktur, Angemessenheit bezogen auf die Aufgabe, Beitrag zur Entwicklung des Bauens.
Die ausgezeichneten Arbeiten erhalten das Prädikat "Ausgezeichnet" in Form einer Plakette und einer Urkunde vom Bund Deutscher Architekten BDA Baden-Württemberg.
Alle ausgezeichneten Bauten nehmen an der Auswahl zur Verleihung des HUGO-HÄRING-PREIS DES BDA BADEN-WÜRTTEMBERG teil (siehe Eintrag in dieser Sparte).
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Die Jury besteht aus drei BDA-Mitgliedern einer Nachbar-Kreisgruppe, ferner einem Journalisten und einer Persönlichkeit des öffentlichen bzw. politischen Lebens im Bereich der auslobenden Kreisgruppe, z. B. Bürgermeister. Ein Mitglied des Vorstands der auslobenden Kreisgruppe wirkt als Berichterstatter ohne Stimmrecht mit.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Bund Deutscher Architekten (BDA) - Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Spartenzuordnung
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein Hauptsparte 
Architektur/Denkmalpflege > Landschaftskunst/-gestaltung ---------- 
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