Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 5 von 5  | Kunst am Bau

Staatspreis für Bildende Kunst und Architektur / Kunst am Bau des Landes Rheinland-Pfalz

Gründungsjahr: 1975, Ort der Verleihung: Mainz

Fördermaßnahme: Sonstiges
Zielgruppe: keine Angabe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, alle drei bis sechs Jahre
Reichweite: Landesweit, Rheinland-Pfalz
Datenbank-ID: 1547 / 3324
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
TEL.: (06131) 996 00
FAX: (06131) 61 49 26
info [ät] akrp.de
www.diearchitekten.org
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Annette Müller
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
TEL.: (06131) 99 60 22
FAX: (06131) 61 49 26
Beschreibung
Ausgezeichnet wird das Aufeinander-bezogen-sein von Bildender Kunst und Architektur, wobei die Zusammenarbeit von Architekt und Bildendem Künstler sichtbar werden soll. Nicht irgendein am Bauwerk offengelassener Platz soll nachträglich mit einer additiven Kunstaussage gefüllt werden, sondern von vornherein ein Wechselbezug zwischen Bauwerk und Bildender Kunst, zwischen Architektur und künstlerischer Aussage angestrebt sein. Die eingereichten Arbeiten unterliegen somit den Beurteilungskriterien einer Integration, einer Einbeziehung der künstlerischen Aussage in das Bauwerk, oder im Sinne einer Korrelation, einer spannungsvollen Wechselbeziehung und Wechselwirkung zwischen Bildender Kunst und Architektur.
Der Wettbewerb ist zwar nicht offiziell eingstellt worden, wurde aber 1988 das letzte Mal ausgelobt. Eine Fortführung liegt beim Ministerium.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Zugelassen sind Bauten und Arbeiten, die in Rheinland-Pfalz ausgeführt wurden. Dabei kann es sich sowohl um Neubauten als auch um Umbauten bzw. Umordnungen bestehender oder denkmalwerter Gebäude handeln. Teilnahmeberechtigt sind freischaffende Architekten sowie in einem privaten oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Architekten/Entwurfsverfasser sowie Bildende Künstler der in Frage kommenden Bauten, deren eigener Wohn- und Geschäftssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegen kann.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Sachverständige aus dem Finanz- und Kultusministerium, Architekten und Künstler. Dazu kommen sachverständige Berater ohne Stimmrecht und bestellte Vorprüfer von Seiten der Architektenkammer und des Berufsverbands Bildender Künstler Rheinland-Pfalz.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Minister/-in der Finanzen Rheinland-Pfalz

Spartenzuordnung
Bildende Kunst > Kunst am Bau Hauptsparte 
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein ---------- 
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