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Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Tanz/Choreographie

Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW - Stipendium für Tanz
Fördermaßnahme: Stipendium, 2 Vergaben
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  30 Jahre
Vergabe: Sonstiges, nicht festgelegt
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 2035 / 2431
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Kostenerstattung

Kunststiftung NRW
Roßstraße 133
40476 Düsseldorf
TEL.: (0211) 650 40 70
FAX: (0211) 65 04 07 77
info [ät] KunststiftungNRW.de
www.kunststiftungnrw.de
Beschreibung
Die Kunststiftung NRW hat unter anderem die Aufgabe, den besonders begabten künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Im Rahmen dieses Satzungsauftrages schreibt der Vorstand der Stiftung
Jahresstipendien für Tänzer-/innen und Choreografen/Choreografinnen aus.
 
Die Stipendien werden einerseits
- für Arbeitsaufenthalte im Ausland vergeben, die für die Dauer von 3 bis 6 Monaten den Aufenthalt an renommierten Instituten der Tanzausbildung zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen oder zur Spezialisierung ermöglichen
- für die unentgeltliche Mitarbeit in einem Ensemble
- oder für ein Studium von in NRW/BRD nicht qualifiziert vertretenen Tanztechniken (z.B. durch Teilnahme an Meisterkursen/Meisterklassen bei international renommierten Persönlichkeiten des künstlerischen Bühnentanzes).
Stipendium
Dauer der Förderung: 12 Monat(e)
Monatlicher Betrag: keine Angabe
Für die Stipendien werden Fördermittel in Höhe von monatlich bis zu 1.500 € bereitgestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dem Land Nordrhein-Westfalen in besonderer Weise verbunden sein (Geburtsland, dauernder Aufenthalt). Das Ergebnis des Stipendiums ist im Rahmen einer Abschlussdokumentation festzuhalten (Erfahrungsbericht, Dokumentations-Material etc.).

Ferner müssen sie folgende Qualifikationen nachweisen:
- Abschluss einer Tanzausbildung an einer Hochschule/Akademie oder einer gleichwertigen Ausbildungsstätte und/oder 2 Jahre
- Berufserfahrung in einem etablierten (freien oder städt.) Ensemble
- Empfehlung von anerkannten Persönlichkeiten des Tanzes und der Tanzausbildung (Dozenten/Ensembleleitern).

Nähere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten: www.kunststiftungnrw.de/pdf/StipendienausschreibungTanzDeutsch.doc
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kunststiftung NRW

Spartenzuordnung
Darstellende Kunst > Ballett Hauptsparte 
Darstellende Kunst > zeitgenössischer Tanz ---------- 
Darstellende Kunst > Choreografie ---------- 
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