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P.E.N.-Mitgliedschaft

Gründungsjahr: 1951, Ort der Verleihung: Darmstadt

Fördermaßnahme: undotierte Ehrung
Zielgruppe: keine Angabe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges
Reichweite: Sprachraum deutsch
Datenbank-ID: 1342 / 2810
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

P.E.N.-Zentrum (P.E.N.- Club) Deutschland
Ursula Setzer
Kasinostr. 3
64293 Darmstadt
TEL.: (06151) 231 20
FAX: (06151) 29 34 14
PEN-Germany [ät] t-online.de
P.E.N.-Zentrum (P.E.N.- Club) Deutschland
Ursula Setzer
Kasinostr. 3
64293 Darmstadt
TEL.: (06151) 231 20
FAX: (06151) 29 34 14
PEN-Germany [ät] t-online.de
Beschreibung
Der P. E. N.-Club "dient dem Zusammenschluss derjenigen deutschen Schriftsteller, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben, oder, soweit sie im Ausland wohnen, sich dieser Vereinigung in Deutschland anzuschließen wünschen'' (Satzung). Die Berufung wird allgemein als besondere Auszeichnung bewertet.
Für besondere Verdienste um verfolgte Autoren hat das P. E. N.-Zentrum 1985 anlässlich der Vollendung des 85. Lebensjahres des Autors und P. E. N.-Ehrenpräsidenten eine HERMANN-KESTEN-MEDAILLE gestiftet, die bis 1986 alle zwei Jahre und seit 1993 jedes Jahr am 15. November - dem internationalen Tag der verfolgten Autoren - verliehen wird.
 
Der P. E. N.-Club "dient dem Zusammenschluss derjenigen deutschen Schriftsteller, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben, oder, soweit sie im Ausland wohnen, sich dieser Vereinigung in Deutschland anzuschließen wünschen'' (Satzung). Die Berufung wird allgemein als besondere Auszeichnung bewertet.
Für besondere Verdienste um verfolgte Autoren hat das P. E. N.-Zentrum 1985 anlässlich der Vollendung des 85. Lebensjahres des Autors und P. E. N.-Ehrenpräsidenten eine HERMANN-KESTEN-MEDAILLE gestiftet, die bis 1986 alle zwei Jahre und seit 1993 jedes Jahr am 15. November - dem internationalen Tag der verfolgten Autoren - verliehen wird.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich 


Teilnahmebedingungen:
Ein schriftlicher Antrag an das Präsidium auf Aufnahme neuer Mitglieder ist durch zwei Mitglieder einzubringen. Der Antrag soll die Angaben über die Persönlichkeit sowie ihre moralische und literarische Qualifikation enthalten. Werden Zuwahlanträge im Präsidium oder durch Mitglieder abgelehnt, können die Antragsteller (Bürgen) ihren Zuwahlantrag dem Präsidium nach Ablauf eines Jahres erneut zur Entscheidung vorlegen. Wiedervorlagen sind möglich.
"Voraussetzungen zur Aufnahme in das P. E. N.-Zentrum Deutschland sind: a) das Bekenntnis zu den Grundsätzen des Internationalen P. E. N.-Clubs, bezeugt durch die Unterzeichnung der P. E. N.-Charta; b) die Veröffentlichung gewichtiger Literaturwerke in deutscher Sprache. Förderer des P. E. N.-Zentrums, auch juristische Personen, die sich für seine Ziele einsetzen und seine Arbeit unterstützen wollen, können durch Beschluss des Präsidiums als Freunde aufgenommen werden. Sie erhalten jeweils die Veröffentlichungen des Zentrums und nehmen teil an allen Veranstaltungen, jedoch ohne Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen".
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Nach der Abstimmung im Präsidium werden alle Mitglieder im Rundbrief von den Zuwahlvorschlägen unterrichtet. Begründete Einwände müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen erfolgen. Danach werden die Kandidaten, gegen die kein Einspruch erhoben wurde, von ihrer Zuwahl unterrichtet.

Finanzierung
Träger/Stifter:
P.E.N.-Zentrum Deutschland e.V.

Spartenzuordnung
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
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