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Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher im Freistaat Bayern

Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Marktoberdorf

Fördermaßnahme: Sonstiges
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  20 Jahre
Vergabe: jährlich, laufend
Reichweite: Landesweit, Bayern
Datenbank-ID: 1915 / 3170
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Bayerischer Musikrat
Begabtenförderung
Brigitte Riskowski
Kurfürstenstr. 19
87616 Marktoberdorf
TEL.: (08342) 96 18 60
FAX: (08342) 96 18 64
begabtenfoerderung [ät] bayerischer-musikrat.de
www.bmr-begabtenfoerderung.de PREIS-WEBSEITE: www.bmr-begabtenfoerderung.de ...
Beschreibung
Die musikalische Ausbildung der Kinder kostet Geld. Stellt sich dann noch heraus, dass das Kind hochbegabt ist und nichts lieber tut als zu musizieren, wird es für viele Familien schwierig eine gute Ausbildung zu finanzieren. Deshalb wurden im Rahmen des Bayerischen Musikplans Gelder zur individuellen Förderung musikalisch besonders begabter Jugendlicher aus Landesmitteln bestimmt.
Bezuschußt werden Unterrichtsstunden und Instrumente.
 
Die staatlichen Beihilfen werden gewährt:
- bis zu 75 Euro als monatl. Unterrichtsbeihilfe
- bis zu 75 Euro monatl. für erhöhte Aufwendungen, die in Verbindung mit dem Unterricht auftreten, z. B. für Fahrtkosten
- In der Regel bis zu 20 v. H. der Beschaffungskosten eines für die Förderung der musikalischen Entwicklung notwendigen Instrumentes (eine Förderung unter 250 Euro (Zuschuss) unterbleibt)
·bis zu 50 v. H. der Kosten besonderer Fortbildungsmaßnahmen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: jährlich jeweils zum 1. Mai | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Für Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnen und noch kein Musikstudium aufgenommen haben.

Dem Antrag ist beizufügen:
Nachweis über erfolgreiche Teilnahme am Landes- bzw. Bundeswettbewerb (Kopie der Urkunde/n).
Wenn keine erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“ nachgewiesen werden kann, dann ein Gutachten einer musikalischen Berufsausbildungsstätte oder des Leiters bzw. der Leiterin des Bayerischen Landesjugendorchesters oder eines sonstigen bayernweit tätigen Jugendorchesters.(Gutachten vom unterrichtenden Lehrer des eine Förderung beantragenden Jugendlichen können nicht anerkannt werden)
Einkommensteuerbescheid über das Jahresbruttogehalt der Eltern
und des eigenen Einkommens
Nachweis über Unterrichtsgebühren (1. / 2. Instrument)
Nachweis über Studienmaterial
Fahrtkostenbestätigung/en (1. / 2. Instrument)
Fahrpreis Deutsche Bahn II. Klasse
Nachweis über Kursgebühren
Rechnung oder Kostenvoranschlag zum Instrumentenkauf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Erg. Förderer/Sponsoren:
Bayerischer Musikrat gem. ProjektGmbH

Spartenzuordnung
Musik > Musik für Kinder/Jugendliche Hauptsparte 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
Musik > instrumental ---------- 
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