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Aufenthaltsstipendien des Landes Brandenburg im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf

Gründungsjahr: 1992, Ort der Verleihung: Wiepersdorf

Aufenthaltsstipendien des Landes Brandenburg im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf - Sparte Literatur
Fördermaßnahme: Aufenthaltsstipendium, 5 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: International
Datenbank-ID: 2148 / 4748
Dotierung:
820 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Dortustraße 36
14467 Potsdam
TEL.: (0331) 866 45 60
FAX: (0331) 866 45 45
mwfk [ät] mwfk.brandenburg.de
www.mwfk.brandenburg.de
Beschreibung
Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe bestimmter Leitlinien und des Haushalts Aufenthaltsstipendien an Künstlerinnen und Künstler im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf.
Zweck des Aufenthaltsstipendiums ist, dass die Künstlerin/der Künstler auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von wirtschaftlich-materiellen Zwängen die Möglichkeit hat, sich auf das eigene künstlerische Schaffen zu konzentrieren. Mit dem Aufenthaltsstipendium ist die Förderung einer lebendigen qualifizierten Kunst und Kultur verbunden.
Nach Maßgabe der im Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Fördermittel können innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Aufenthaltsstipendien vergeben werden; in der Regel fünf für die Sparte Literatur, drei für die Sparte Bildende Kunst und zwei für die Sparte Musik. Das Aufenthaltsstipendium wird für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten gewährt.

Neben Brandeburg vergeben die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Thüringen und die Finnish Cultural Foundation Stipendien für das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf, je nach ihren eigenen Modalitäten. Bewerbungen können ausschließlich über die jeweiligen Institutionen erfolgen.
 
Zweck des Aufenthaltsstipendiums ist, dass die Künstlerin/der Künstler auf Schloss Wiepersdorf in einer von kreativer Arbeit geprägten Atmosphäre und frei von wirtschaftlich-materiellen Zwängen die Möglichkeit hat, sich auf das eigene künstlerische Schaffen zu konzentrieren.
Mit den Stipendien wird die Möglichkeit eröffnet, Entwürfe zu realisieren, geplante Arbeiten zu beginnen oder begonnene Werke fortzusetzen oder zu beenden. Das Arbeitsvorhaben muss jeweils fristgerecht abgeschlossen werden. Die Stipendiaten/innen sind dazu angehalten, zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen schriftlichen Bericht zu ihrem Aufenthalt an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu senden.
Für die Sparte Literatur besteht seitens des Landes die Erwartung, dass sich die Stipendiaten/die Stipendiatinnen zu einer öffentlichen Lesung bereit finden.
Kommt es zu einer Veröffentlichung, der durch das Stipendium geförderten literarischen Arbeit, so sind dem MWFK des Landes Brandenburg zwei Belegexemplare der Publikation zur Verfügung zu stellen.
Stipendium
Dauer der Förderung: 4 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 180 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Hinzu kommt ein einmaliger Sachkostenzuschuss 255 Euro.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung erfolgt formlos mit Angaben zur Person sowie einer Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens. Weiterhin sind die künstlerische Vita sowie Arbeitsproben dem Antrag in dreifacher Ausfertigung beizufügen.

Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind nationale und internationale Schriftsteller/innen und Literaturübersetzer/innen, die sich entweder mit Veröffentlichungen oder mit Kunstprojekten oder mit Interpretationen/Auftritten ausgezeichnet haben sowie ihre künstlerische Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.
Bewerben können sich nur Künstler, die in den letzten zwei Jahren nicht Empfänger eines Arbeits- oder Aufenthaltsstipendiums des Landes Brandenburg waren.
Bei den internationalen Bewerbern/innen sind Deutsch-Sprachkenntnisse erwünscht.
Die Bewerbungsunterlagen sind in dreifacher Ausfertigung bis zu einem in der Ausschreibung festgelegten Datum (Datum des Poststempels) beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, einzureichen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Ministerin/der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur nach Empfehlung einer spartenspezifischen und unabhängigen Fachjury.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Spartenzuordnung
Literatur > Literatur allgemein Hauptsparte 
Literatur > Lyrik ---------- 
Literatur > Prosa ---------- 
Literatur > Übersetzung ---------- 
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